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Geschwindigkeitsüberschreitung Bußgeld |
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Start
05.05.2012 |
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Herzlich Willkommen auf Bußgeld & GeschwindigkeitsüberschreitungAuf dieser Seite finden Sie nützliche Informationen zu Bußgeld und Punkten in Flensburg bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung, Chancen im Bußgeldverfahren, Auszüge aus dem aktuellen Bußgeldkatalog, Sinn und Erfolgsaussichten bei Einspruch und Widerspruch im Bußgeldverfahren und anderen "Strafen" im Verfahren vor der Bußgeldstelle wie Fahrverbot. Dabei soll die Seite einen reinen Überblick schaffen und die individuelle Beratung durch einen Rechtsanwalt nicht ersetzen. Ob und wie genau sich die geplanten Änderungen bei der Punktebewertung im nächsten Jahr auswirken kann derzeit noch nicht abgeschätzt werden. Bußgeld bei Geschwindigkeitsüberschreitung (PKW) 2012Bußgeld und Fahrverbot bei Geschwindigkeitsüberschreitung (PKW) innerhalb geschlossener Ortschaften:
Bußgeld und Fahrverbot außerortsBußgeld und Fahrverbot (PKW) bei Geschwindigkeitsüberschreitung außerhalb geschlossener Ortschaften:
Bußgeld bei Geschwindigkeitsüberschreitung (LKW)Bußgeld und Fahrverbot innerortsLkw und Omnibusse
Bußgeld und Fahrverbot außerortsFahrverbot in Geldbuße umwandelnHat man wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung ein Fahrverbot als Strafe bekommen fragen sich viele Autofahrer, ob sie das Fahrverbot in ein höheres Bußgeld umwandeln können. Die Antwort lautet wie immer: Es kommt drauf an! Und zwar auch die richtige Begründung im Einzelfall. Ein Muster nach dem "Schema F" gibt es zum Umwandeln des Fahrverbotes in eine höhere Geldbuße nicht. Das Umgehen des Fahrverbotes ist nur in Ausnahmefällen vom Gesetz gestattet. Und da man die Gründe zum Umgehen des Fahrverbotes nicht beliebig oft austauschen kann, muss der erste Versuch "sitzen". Fahrverbot umgehenKosten im Bußgeldverfahren bei GeschwindigkeitsüberschreitungGerichtskostenBußgeldbescheid ohne FotoFehlerquellen bei eine Messung der GeschwindigkeitsüberschreitungInteressantes Urteil zu Geschwindigkeitsmessung
Grüne Plakette Leipzig
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Bußgeld - Bußgeldbescheid - Geschwindigkeitsüberschreitung - Fahrverbot |
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Informationen gem. § 5 Telemediengesetz (TMG) und DL-InfoV
Rechtsanwalt
Alexander Kaden
Königsbrücker Landstraße 29 b
01109 Dresden
Deutschland
Tel.: +49 (351) 8908169
Mobiltelefon: +49 (173) 9473737
Fax: +49 (351) 79588485
E-Mail:
rechtsanwalt@geschwindigkeitsueberschreitung-bussgeld.de
Internet:
www.geschwindigkeitsueberschreitung-bussgeld.de
Steuernummer: 202/237/00099
Rechtsanwalt
Alexander Kaden ist deutscher Rechtsanwalt. Die Berufsbezeichnung Rechtsanwalt
wurde in der Bundesrepublik Deutschland verliehen.
Rechtsanwalt Alexander Kaden ist Mitglied der
Rechtsanwaltskammer Sachsen
- Kammer des öffentlichen Rechts -
Glacisstr. 6
01099 Dresden
Telefon: +49-(351) 31859-0
Telefax: +49-(351) 33608-99
e-mail: info@rak-sachsen.de
Internet: www.rak-sachsen.de
Die berufsrechtlichen Regelungen für die Mitglieder mit der Berufsbezeichnung
»Rechtsanwältin« bzw. »Rechtsanwalt« sind folgende:
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Standesregelung der Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft (CCBE-Berufsregeln)
Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG)
Diese Gesetze und Verordnungen finden sich unter der Rubrik »Informationspflichten
gem. § 5 TMG« auf der Homepage der
Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) unter www.brak.de.
Rechtsanwalt Alexander
Kaden unterhält eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung. Diese ist für
Rechtsanwälte vorgeschrieben. Die Versicherungssumme beträgt 250.000,00 Euro je
Schadensfall. Sie kann im Einzelfall erhöht werden. Die Versicherung wird bei
der
Generali Versicherung AG,
Adenauer-Ring 7 - 9, 81737 München unter der Vertragsnummer 060005 gehalten. Der
räumliche Geltungsbereich ist die Bundesrepublik Deutschland.
Soweit vorab nichts anderes vereinbart wird, richten sich die Preise von Rechtsanwalt Kaden nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Außergerichtliche Streitschlichtung:
Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf
Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der
regionalen Rechtsanwaltskammer Dresden (gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 73 Abs.
5 BRAO) oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§ 191f BRAO) bei
der Bundesrechtsanwaltskammer, im Internet zu finden über die Homepage der
Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de, E-Mail: schlichtungsstelle@brak.de
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Letztlich weise ich darauf hin, dass die Informationen im Internet, insbesondere zum Thema "Einspruch gegen Bußgeldbescheid", keine konkrete Beratung darstellen und ich für eventuelle Irrtümer nicht hafte.
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Bußgelder bei Geschwindigkeitsüberschreitungen